Weiterbildungsstipendium des Bundes für Berufseinsteiger
Mit diesem Programm fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung qualifizierte Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger durch die Finanzierung berufsbezogener oder berufsübergreifender Weiterqualifizierungsmaßnahmen. Stipendiatinnen und Stipendiaten werden von insgesamt max. 7.200,- Euro, verteilt über einen max. dreijährigen Förderzeitraum. Dabei trägt der/die Stipendiat/in einen Eigenanteil von 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme. Die Weiterbildung muss grundsätzlich berufsbegleitend durchgeführt werden.
Wir haben nachstehend für Sie die am häufigsten gestellten Fragen hierzu zusammengestellt und beantwortet.
Wer kann sich bewerben?
Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass Sie eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert haben.
Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden.
Sie haben drei Möglichkeiten, Ihre Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen:
- Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden, oder
- Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen, oder
- Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen /-innen können nicht aufgenommen werden.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel berufsbegleitende – Weiterbildungen:
Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
- Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau,
- Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement,
- Berufsbegeleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen.
Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für:
- Maßnahmekosten
- Fahrtkosten
- Aufenthaltskosten
- Notwendige Arbeitsmittel
Ab Januar 2017 zusätzlich:
- Prüfungskosten (damit grundsätzlich auch die Prüfungskosten im Rahmen des Zertifikatskurses)
- IT-Bonus von 250 Euro zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr in Verbindung mit einer Maßnahme.
Die Förderung ist auf insgesamt max. 7.200,- Euro verteilt über einen max. dreijährigen Förderzeitraum begrenzt.
Wo kann man sich bewerben?
Für eine Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium gibt es je nach erlerntem Beruf und Ort der Ausbildung unterschiedliche Ansprechpartner:
Haben Sie Ihre Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung abgeschlossen, wenden Sie sich für die Bewerbung an Ihre zuständige Stelle (Kammer oder Einrichtung des öffentlichen Dienstes), bei der Ihr Ausbildungsvertrag eingetragen war.
Haben Sie einen bundesgesetzlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen erlernt, können Sie sich bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung – Gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB) direkt bewerben.
Die Bewerbung hat folgenden Ablauf:
- Sie klären für sich anhand der Informationen auf dieser Internetseite, ob Sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllen.
- Sie nehmen Kontakt mit Ihrer zuständigen Stelle auf.
- Die zuständige Stelle sendet Ihnen die erforderlichen Unterlagen zu (Stammblatt, Informationen über Bewerbungsfristen).
- Sie senden das ausgefüllte Stammblatt mit den erforderlichen Belegen (Kopie des Prüfungszeugnisses und weitere Unterlagen) an die zuständige Stelle.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihre Aufnahme.
- Sie erhalten das Ergebnis (Zusage oder Absage) per Post.
Sie haben noch weiterführende Fragen?
Sie finden auf der folgenden Internetseite weitere Infos und Tipps rund um das Thema “Begabtenförderung”: https://www.sbb-stipendien.de/.