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Bildungsprämie Bund

Seit 2008 unterstützt das Bundesbildungsministerium, kofinanziert durch Mittel des Europäischen Sozialfonds, Erwerbstätige, die durch Weiterbildung ihre Chancen im Beruf verbessern möchten. Im Fokus stehen dabei diejenigen, die aufgrund ihres Einkommens bislang die Kosten einer Weiterbildung nicht ohne Weiteres tragen konnten. Weiterbildungsinteressierte, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, können einen 50%igen Zuschuss bis maximal 500 € zu den Kursgebühren erhalten. Die Bildungsprämie besteht dabei aus zwei Komponenten – dem Prämiengutschein und dem Weiterbildungssparen.

Wir haben nachstehend für Sie die am häufigsten gestellten Fragen hierzu zusammengestellt und beantwortet.

Wer wird gefördert?

Einen Prämiengutschein erhalten Weiterbildungsinteressierte, die erwerbstätig sind (mindestens 15 Stunden pro Woche) und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 beziehungsweise 40.000 Euro (bei gemeinsamer Veranlagung) nicht übersteigt. Auch Mütter und Väter in Elternzeit oder Personen in Pflegezeit können einen Prämiengutschein bekommen. Darüber hinaus müssen die Erwerbstätige, das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Maßnahme darf dabei maximal 1.000 Euro (inkl. MwSt.) kosten. Insofern kommt beispielsweise unser Update Kurs infrage.

Mit einem Spargutschein (Weiterbildungssparen) können Sie teurere Weiterbildungsmaßnahmen finanzieren, z.B. unseren Zertifikatskurs, – unabhängig von Ihrem Einkommen und den weiteren Förderbedingungen, die für den Prämiengutschein gelten. Voraussetzung für den Einsatz eines Spargutscheins ist ausschließlich das Vorhandensein eines entsprechenden Ansparguthabens nach dem Vermögensbildungsgesetz (z.B. Bauspar- oder Banksparvertrag nach dem Vermögensbildungsgesetz). Mithilfe des Spargutscheins können Sie aus dem Guthaben vorzeitig einen Betrag für eine Weiterbildung entnehmen, ohne dass Ihnen dadurch der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.

Was wird gefördert?

Gefördert werden 50% der Veranstaltungsgebühr für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, wobei die verbleibenden 50% eigenfinanziert sein müssen. Die Maßnahme darf dabei maximal 1.000 Euro (inkl. MwSt.) kosten. Insofern kommt beispielsweise unser Update Kurs infrage.

Pro Person kann alle 2 Jahre ein Prämiengutschein ausgestellt werden.

Wo und wie erhalte ich die Bildungsprämie?

Der erste Schritt auf dem Weg zum Prämien- oder Spargutschein führt Sie in eine Beratungsstelle. Speziell für die Bildungsprämie geschulte Beraterinnen und Berater unterstützen und informieren Sie in allen Fragen rund um die Bildungsprämie. Wichtig: Das Gespräch ist für Sie kostenlos! Bitte bringen Sie zu diesem Termin unsere Kursbeschreibung, einen Personalausweis, einen Beschäftigungsnachweis und Ihren letzten Steuerbescheid mit.

Eine Liste von Beratungsstellen finden Sie unter: www.bildungspraemie.info (Menüpunkt >Weiterbildungsinteressierte und dann >Beratungsstelle finden) oder unter der kostenfreien Hotline: 0800 / 262 30 00.

Sie haben noch weiterführende Fragen?

Sie finden auf folgender Internetseite weitere Infos und Tipps rund um das Thema Bildungsprämie Bund: www.bildungspraemie.info.