Bildungsscheck NRW
Mit dem Programm fördert das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS) unter Kofinanzierung des Europäischer Sozialfonds die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung von Beschäftigten aus kleinen und mittleren Betrieben.
Die Bildungsscheck Förderung richtet sich in der aktuell geltenden Förderphase 2014 – 2020 ausdrücklich an Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss, atypisch Beschäftigte (z. B. Minijob, in Teilzeit oder befristet Beschäftigte) und Berufsrückkehrende.
Bezuschusst werden 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck. Die Förderung wird von einer Einkommensobergrenze abhängig gemacht.
Wir haben nachstehend für Sie die am häufigsten gestellten Fragen hierzu zusammengestellt und beantwortet.
Wer wird gefördert?
Bei der Förderung ist zu unterscheiden in den individuellen und den betrieblichen Bildungsscheck.
Individueller Bildungsscheck
Im Rahmen des individuellen Bildungsschecks können Bürgerinnen und Bürger, die in NRW arbeiten, einen Bildungsscheck für eine berufliche Weiterbildung beantragen,
sofern Sie:
- in Betrieben (kein öffentlicher Dienst) mit max. 249 Beschäftigten arbeiten,
- ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. 30.000,- Euro (max. 60.000,- Euro bei gemeinsamer Veranlagung) haben,
Betrieblicher Bildungsscheck
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die eine Arbeitsstätte in NRW haben, können für die berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiterschaft einen Zuschuss über Bildungsschecks erhalten, sofern diese Unternehmen folgende Bedingungen erfüllen:
- max. 249 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente),
- kein öffentlicher Dienst,
- Bruttogehalt der geförderten ArbeitnehmerInnen max. 39.000,- Euro.
Im Zeitraum von zwei Kalenderjahren kann das jeweilige Unternehmen bis zu zehn Bildungsschecks erhalten. Der/die jeweilig geförderte Beschäftigte kann einen Bildungsscheck in diesem Zeitraum erhalten.
Was wird gefördert?
Für alle Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen, kann ein Bildungsscheck ausgegeben werden. Damit sind auch die Angebote der IBS Akademie förderwürdig.
Die Förderhöhe beträgt 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- EUR pro Bildungsscheck.
Wo kann man sich bewerben?
Ausgegeben wird der Bildungsscheck NRW ausschließlich in autorisierten Beratungsstellen. Diese gibt es flächendeckend in ganz NRW. Wir empfehlen Ihnen zunächst, telefonisch Kontakt mit der nächstgelegenen Beratungsstelle aufnehmen. Dabei können Sie klären, ob Sie die Voraussetzungen für den Bildungsscheck erfüllen, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen und wann ein Beratungstermin stattfinden kann.
Der Bildungsscheck muss spätestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung beantragt werden.
Beratungsstellen in Nordrhein-Westfalen, die aktuell den Bildungsscheck ausstellen, finden Sie bspw. unter https://www.weiterbildungsberatung.nrw/beratungsstellensuche.
Sie haben noch weiterführende Fragen?
Sie finden auf der folgenden Internetseite weitere Infos und Tipps rund um das Thema “NRW Bildungsscheck”: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck.