+49 (0)3 45 - 96 391 922                    info[@]ibs-akademie.de

Weiterbildung in Niedersachsen

Das Land Niedersachsen unter Kofinanzierung des Europäischer Sozialfonds unterstützt Maßnahmen, die der beruflichen Weiterbildung dienen. Niedersächsische Arbeitgeber können dahingehend eine Förderung Ihrer individuellen Weiterbildung beantragen.

Für die Förderung individueller Weiterbildungsmaßnahmen kann ein Zuschuss bis zu 50 %, mindestens 1.000 Euro geleistet werden.

Wir haben nachstehend für Sie die am häufigsten gestellten Fragen hierzu zusammengestellt und beantwortet.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden einerseits Beschäftigte von Arbeitgebern mit Betriebsstätte in Niedersachsen. Antragsberechtigt ist dabei der Arbeitgeber für seine Beschäftigten. Darüber hinaus können Betriebsinhaber/innen von Unternehmen unter 50 Beschäftigten für sich eine Förderung erhalten.

Was wird gefördert?

Die inhaltlich in sich abgeschlossenen Maßnahmen müssen allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikationen vermitteln und mit einem Zertifikat abschließen. Damit kommt von der IBS Akademie der Zertifikatskurs als geförderte Maßnahme infrage.

Gefördert werden Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) sowie Personalausgaben für die Teilnehmer/innen an der Maßnahme (Ausgaben für Freistellungen).

Von den Gesamtkosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Ausgaben für Freistellungen) können maximal 50 % gefördert werden. Die Mindestfördersumme beträgt absolut 1.000 Euro.

Die individuellen Weiterbildungsmaßnahmen müssen seitens des beantragenden Unternehmens mit einem Direktbeitrag von mindestens 10 % der Lehrgangsgebühren privat kofinanziert werden.

Wo kann man sich bewerben?

Antragsstelle ist die Förderbank für Niedersachsen (NBank).

Die individuellen Weiterbildungsmaßnahmen können fortlaufend von den Unternehmen beantragt werden und dürfen noch nicht begonnen haben. Die Antragstellung zur Förderung muss schriftlich und elektronisch über das Kundenportal der NBank mindestens vier Wochen vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme erfolgen. Etwaige Anmeldefristen sollten hierbei Ihrerseits berücksichtigt werden, da eine verbindliche Anmeldung zur Weiterbildungsteilnahme erst nach Erhalt der Bewilligung seitens der NBank erfolgen darf.

Bei Fragen zur Weiterbildung in Niedersachsen können Sie sich an die NBank unter Tel. Tel.: 0511 30031-333 wenden.

Sie haben noch weiterführende Fragen?

Sie finden auf folgender Internetseite weitere Infos und Tipps rund um das Thema Weiterbildung in Niedersachsen: https://www.nbank.de/Unternehmen/Ausbildung-Qualifikation/Weiterbildung-in-Niedersachsen/.