Weiterbildungsscheck Sachsen
Mit diesem Programm fördert der Freistaat Sachsen in Kofinanzierung mit dem Europäischen Sozialfonds die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung von Beschäftigten des Freistaats sowie Auszubildenden (auch aus dem öffentlichen Dienst) und Berufsfachschülern (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr), Wiedereinsteigern und Berufsrückkehrer (z. B. arbeitslose Nichtleistungsempfänger).
Bezuschusst werden bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten.
Wir haben nachstehend für Sie die am häufigsten gestellten Fragen hierzu zusammengestellt und beantwortet.
Wer wird gefördert?
Bei der Förderung ist zu unterscheiden in den individuellen und den betrieblichen Bildungsscheck.
Individueller Weiterbildungsscheck
Gefördert werden Personen mit einem erhöhten Förderbedarf hinsichtlich der Beteiligung an beruflicher (Weiter-)Bildung:
- Beschäftigte
- uszubildende, Berufsfachschüler (ab vollendetem 18. Lebensjahr)
- andere Personengruppen, die (wieder) in das Erwerbsleben eintreten wollen, wie beispielsweise arbeitslose Nichtleistungsempfänger.
Betrieblicher Weiterbildungsscheck
Gefördert werden Arbeitgeber (natürliche bzw. juristische Personen oder Personenvereinigungen des Privatrechts) und Selbständige mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen und Sozialunternehmen.
Was wird gefördert?
Individueller Weiterbildungsscheck
Gefördert werden Vorhaben der individuell berufsbezogenen Bildung bzw. Weiterbildung zur Verbesserung der beruflich nutzbaren Kompetenzen bzw. Qualifikationen sowie der Steigerung der Beschäftigungschancen.
Die Förderungshöhe beträgt bis zu 80% der der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Weiterbildungskosten zzgl. Prüfungsgebühren). Die konkrete Höhe richtet sich u.a. nach der Zugehörigkeit zu einem der o.g. Personenkreise, dem Wohnsitz und der Einkommenshöhe.
Betrieblicher Weiterbildungsscheck
Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung, insbesondere mit folgenden Zielstellungen:
- Qualifizierung im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze und der Erschließung neuer Märkte,
- Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit sowie Höherqualifizierung von Arbeitskräften,
- Anpassung der Arbeitgeber an neue Herausforderungen z. B. hinsichtlich von Aufgaben des Unternehmensmanagements, der Fachkräftesicherung oder der Implementierung neuer Technologien,
- Vorbereitung von Unternehmensnachfolgen,
- vertiefende bzw. ergänzende Bildungsangebote für Auszubildende in der betrieblichen Berufsausbildung,
- Qualifizierungen zur Verbesserung des Umwelt- und Ressourcenschutzes im Arbeitsprozess.
Wo kann man sich bewerben?
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden, neuen Antragsformulare für den Förderzeitraum 2014-2020 schriftlich bei der SAB einzureichen. Die SAB prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen umgehend Bescheid.
Vor Beantragung der Förderung kann eine Beratung bei der SAB in Anspruch genommen werden.
Mit der Durchführung der Weiterbildung darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Bitte beachten Sie, dass zwischen Antragstellung und Erlass des Zuwendungsbescheides eine Bearbeitungszeit durch die SAB je nach Antragsaufkommen von ca. 8 Wochen notwendig ist.
Sie haben noch weiterführende Fragen?
Sie finden auf folgender Internetseite weitere Infos und Tipps rund um das Thema Weiterbildungsscheck Sachsen: https://www.sab.sachsen.de/ (Menüpunkt Privatpersonen>Arbeit, Bildung, Beratung bzw. Unternehmen>Bildung & Beratung).