Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Das Land Schleswig-Holstein unter Kofinanzierung des Europäischer Sozialfonds unterstützt Maßnahmen, die der beruflichen Weiterbildung dienen.
Der Zuschuss zu beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen umfasst 50 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 2.000 Euro der Gesamtmaßnahme. Der Arbeitgeber zahlt die restlichen Kosten.
Wir haben nachstehend für Sie die am häufigsten gestellten Fragen hierzu zusammengestellt und beantwortet.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Beschäftigte in Unternehmen, Auszubildende sowie InhaberInnen von Kleinstbetrieben und Freiberufler mit weniger als zehn Mitarbeitern mit Arbeits-, Wohnort oder Sitz in Schleswig-Holstein.
Was wird gefördert?
Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen können gefördert werden, wenn entweder:
- die Weiterbildungsmaßnahmen über 1.000 EUR kostet oder
- die Weiterbildungsmaßnahme unter 1.000 EUR kostet und das jährliche Bruttoeinkommen des Förderempfängers über 20.000 EUR (bzw. 40.000 EUR für Zusammenveranlagte) liegt oder
- die Weiterbildungsmaßnahme unter 1.000 EUR kostet und der Förderempfänger bei Antragstellung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder
- die Weiterbildungsmaßnahme unter 1.000 EUR kostet und die Erwerbstätigkeit des Förderempfängers weniger als 15 Stunden/Woche beträgt.
Die vorstehenden Regelungen dienen der Abgrenzung des Weiterbildungsbonus des Landes Schleswig-Holstein zur Bildungsprämie des Bundes.
Das Weiterbildungsseminar muss mindestens 16 Stunden und soll nicht mehr als 400 Stunden umfassen.
Die Förderung beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 2.000 Euro der Gesamtmaßnahme. Der Arbeitgeber muss die restlichen Kosten zahlen. Damit können alle Weiterbildungen der IBS Akademie wie z.B. der Zertifikatskurs oder der Kompaktkurs gefördert werden.
Wo kann man sich bewerben?
Antragsstelle ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare für den Förderzeitraum 2014-2020 schriftlich bei der IB.SH einzureichen. Die IB.SH prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen umgehend Bescheid.
Der Antrag muss vor Maßnahmebeginn der Bewilligungsbehörde vorliegen und beschieden sein. Berücksichtigen Sie eine entsprechende Vorlaufzeit.
Bei Fragen zum Weiterbildungsbonus können Sie sich an die landesweit tätigen Fachkräfteberaterinnen und -berater in ihren Beratungsstellen richten. Diese finden Sie hier http://www.schleswig-holstein.de
Sie haben noch weiterführende Fragen?
Sie finden auf folgender Internetseite weitere Infos und Tipps rund um das Thema Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein: http://www.schleswig-holstein.de